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OLG Brandenburg (9 WF 137/07) | Datum: 31.05.2007
Die gemäß § 104 Abs. 3 ZPO statthafte und in zulässiger Weise eingelegte sofortige Beschwerde der Beklagten hat Erfolg. Das Amtsgericht hat zu Unrecht die Kosten des Klägers von 754,02 Euro, die sich ausschließlich auf [...]