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OLG Düsseldorf (II-7 UF 317/06) | Datum: 16.04.2007
Der Anspruch der Klägerin zu 1) ergibt sich aus § 1615 l Abs. 2 S. 1, 3 Hs. 1 BGB . Das Maß des Unterhalts richtet sich hierbei nach ihrer Lebensstellung (§§ 1615 l Abs. 3 S. 1, 1610 Abs. 1 BGB und bemisst sich anhand [...]