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OLG Brandenburg (10 WF 7/07) | Datum: 23.04.2007
I. Die Beschwerde ist gemäß § 68 Abs. 1 GKG zulässig. Insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR. Dabei bemisst sich die Beschwer, nachdem das Amtsgericht den Wert für das Scheidungsverfahren [...]
OLG Brandenburg (10 WF 18/07) | Datum: 16.04.2007
Die gemäß § 68 Abs. 1 GKG zulässige Beschwerde des Beklagten ist begründet. Der Streitwert beträgt 585 EUR. Verlangt der Kläger, wie hier, Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht, ist für die Bemessung des [...]