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KG (5 W 24/06) | Datum: 21.02.2007
I. Die gemäß § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Klägers ist begründet, § 91 ZPO . Das Landgericht hat die Festsetzung auch einer 1,2fachen Terminsgebühr (Nr. 3104 VVRVG) zu Unrecht abgelehnt. 1. [...]