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OLG Koblenz (5 W 624/06) | Datum: 19.10.2006
Das Rechtsmittel ist nicht statthaft. Es kann offen bleiben, ob die Beschwerde dem Anwaltszwang unterliegt. Jedenfalls ist sie deshalb unzulässig, weil die Beschwerdeführerin nicht prozessfähig ist. Das hat das [...]