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OLG Naumburg (3 WF 181/06) | Datum: 11.10.2006
Das Amtsgericht hat der Antragstellerin in dem von ihr eingeleiteten Scheidungsverfahren wegen unentschuldigten Nichterscheinens zur mündlichen Verhandlung am 27.04.2006 ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 EUR auferlegt. [...]