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OLG Celle (4 W 92/06) | Datum: 11.07.2006
Die sofortige Beschwerde der Gläubigerinnen ist unzulässig. Zwar findet nach § 20 a Abs. 2 FGG grundsätzlich die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung über den Kostenpunkt statt, wenn eine Entscheidung in der [...]