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KG (1 W 446/05) | Datum: 28.11.2006
I. Die mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der mit Beschluss des Vormundschaftsgerichts vom 22. September 2005 angeordneten Unterbringung eingelegte sofortige weitere Beschwerde ist zulässig, §§ 13 [...]