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OLG Frankfurt/Main (6 WF 175/06) | Datum: 09.11.2006
Die Beschwerde ist zulässig. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers ist durch die Streitwertfestsetzung des Amtsgerichts mit einem Betrag von mehr als 200,-- Euro (§ 68 Abs. 1 Satz 1 GKG ) beschwert. Der [...]