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OVG Sachsen (5 B 289/05) | Datum: 10.10.2006
Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 1.3.2005 hat keinen Erfolg. Aus seinem Antragsvorbringen ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der [...]