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OLG Rostock (10 WF 103/06) | Datum: 18.10.2006
Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt, und zum Teil begründet. Der Antragsteller kann die Abänderung der im Tenor näher bezeichneten Urkunde gem. §§ 313 BGB , 323 Abs. 4 , 794 Abs. [...]