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OLG Koblenz (14 W 569/06) | Datum: 19.09.2006
I. Das Landgericht hat mit dem angefochtenen Beschluss die dem Sachverständigen zu gewährende Entschädigung auf 5.196,80 EUR festgesetzt, indem es den vom Sachverständigen zu Grunde gelegten Zeitaufwand von 74,5 [...]