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OLG Naumburg (8 WF 115/06) | Datum: 12.09.2006
Die zulässige sofortige Beschwerde (§ 127 ZPO ) ist begründet, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung des Ehemannes (Antragstellers) - abweichend von der Ansicht des Familiengerichts - hinreichende Aussicht auf Erfolg [...]