Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
OLG Koblenz (11 WF 441/06) | Datum: 26.07.2006
Die sofortige Beschwerde ist statthaft (§ 127 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ) und auch im Übrigen zulässig; sie hat in der Sache überwiegend Erfolg. Die - noch nicht zugestellte - Unterhaltsklage bietet [...]