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OLG Brandenburg (9 AR 3/06) | Datum: 07.06.2006
Das Brandenburgische Oberlandesgericht ist gemäß §§ 36 Abs. 1 Nr. 6 , 37 ZPO für die Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit berufen. Diese Vorschriften finden bei den die sachliche und funktionelle Zuständigkeit [...]