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OLG Karlsruhe (19 AR 9/06) | Datum: 03.05.2006
Die Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO liegen vor, weil sich sowohl das Vormundschaftsgericht wie auch das Familiengericht für unzuständig erklärt haben und [...]