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OLG Köln (4 WF 89/06) | Datum: 19.05.2006
Die fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Dabei kann im Ergebnis dahinstehen, ob die sofortige Beschwerde überhaupt von Rechtsanwalt H in zulässiger Weise eingelegt werden konnte. [...]