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FG Nürnberg (IV 311/03) | Datum: 04.05.2006
Streitig ist die Anerkennung von Werbungskostenüberschüssen aus Vermietung und Verpachtung (V+V) in den Veranlagungszeiträumen 1998 und 1999. Der ledige Kläger wurde in den Streitjahren zur Einkommensteuer veranlagt. [...]