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OLG Köln (4 UF 169/05) | Datum: 11.04.2006
Die zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das Familiengericht der Klage auf Zustimmung zur Kündigung der früheren ehelichen Wohnung stattgegeben. Zur Vermeidung unnötiger [...]