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OLG Brandenburg (10 WF 85/06) | Datum: 10.04.2006
Die gemäß §§ 22 Abs. 1 , 20 a Abs. 2 FGG zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Die Kostenentscheidung des Amtsgerichts ist nicht zu beanstanden. Da es sich vorliegend um eine selbstständige Familiensache der [...]