Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
OLG Hamm (15 W 478/05) | Datum: 10.04.2006
I. Die Beteilige zu 1) ist die Ehefrau, die Beteiligte zu 2) das einzige Kind des Erblassers. Dieser hat keine Verfügung von Todes wegen errichtet. Zugunsten des Erblassers und seiner Ehefrau ist im Grundbuch von G2 [...]