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OLG Frankfurt/Main (2 WF 35/06) | Datum: 14.03.2006
Die Gegenvorstellung ist zwar als statthaft anzusehen, jedoch weil verspätet als unzulässig zurückzuweisen. Nachdem nach der Neuregelung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz ein außerordentliches [...]