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OLG München (11 W 659/06) | Datum: 08.02.2006
I. Das Landgericht hat die Beklagten aufgrund mündlicher Verhandlung mit Versäumnisurteil vom 13.05.2005 als Gesamtschuldner zur Zahlung von 7.937,70 Euro nebst Zinsen verurteilt und ihnen die Kosten des Rechtsstreits [...]