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OLG Frankfurt/Main (1 WF 89/05) | Datum: 06.06.2005
Die gemäß § 127 Abs. 2 ZPO zulässige Beschwerde der Antragsstellerin hat auch in der Sache dem Grunde nach Erfolg. Allerdings sind von ihr nach wie vor keine ausreichenden Härtegründe im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB [...]