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BVerwG (5 C 17.04) | Datum: 24.02.2005
I. Die am 30. September 1989 und am 2. August 1988 geborenen Kläger begehren Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für die Zeit vom 1. April bis zum 31. Juli 1999 ohne anteilige Anrechnung der von ihrem Vater [...]