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OLG Karlsruhe (19 W 62/05) | Datum: 13.12.2005
Das Landgericht hat dem Kläger für seine Werklohnklage über 9.844,47 EUR mit Beschluss vom 06.06.2005 Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung gewährt. Im Vergleichswege haben sich die Parteien auf einen von der Beklagten [...]