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OLG Rostock (10 WF 69/05) | Datum: 07.11.2005
Die am 25.01.2005 eingelegte sofortige Beschwerde gegen den am 28.12.2004 zugestellten Beschluss ist zulässig und begründet. Das Familiengericht hat der Antragstellerin zu Unrecht die beantragte Prozesskostenhilfe [...]