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OLG Brandenburg (10 WF 215/04) | Datum: 04.10.2005
Die Beschwerde ist nach dem 1.7.2004 eingelegt worden und daher gemäß § 72 GKG in der seit dem 1.7.2004 geltenden Fassung als Beschwerde nach § 66 Abs. 2 GKG n. F. anzusehen und als solche zulässig. Die Beschwerde kann [...]