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OLG Karlsruhe (1 U 231/04) | Datum: 03.06.2005
I. Die Parteien sind geschiedene Eheleute, die noch hälftige Miteigentümer eines Hausgrundstücks sind. An einem Teil des Anwesens steht der Mutter der Beklagten ein Wohnrecht zu. Der übrige Teil wird von der Beklagten [...]