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VGH Bayern (12 BV 03.1971) | Datum: 09.06.2005
Der Kläger begehrt die Verurteilung des Beklagten, Kosten in Höhe von 1.529,40 Euro zu erstatten, die ihm durch die Inobhutnahme des am 7. April 2001 im Krankenhaus St. A. in S.-R. anonym geborenen Kindes und die für [...]