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OLG München (11 W 1382/05) | Datum: 06.05.2005
I. Die Beklagte wendet sich gegen die Zuerkennung einer Terminsgebühr. Die Beklagte hatte den im Urkundenprozess geltend gemachten Anspruch im Urkundsverfahren anerkannt und sich die Geltendmachung der Rechte im [...]