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BVerfG (2 BvR 526/05) | Datum: 11.05.2005
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand war abzulehnen. Der [...]