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OLG Brandenburg (10 WF 17/05) | Datum: 09.03.2005
Die gemäß § 91a Abs. 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Nachdem beide Parteien übereinstimmend die gemäß § 628 ZPO abgetrennte Folgesache über den Zugewinnausgleich für erledigt erklärt haben, hat [...]