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OLG Düsseldorf (II-4 UF 150/04) | Datum: 03.02.2005
Die Berufung des Antragstellers hat weder rechtsgrundsätzliche Bedeutung noch Aussicht auf Erfolg (§ 522 Abs. 2 ZPO ). Zur Begründung wird auf die Ausführungen des Senatsbeschlusses vom 10.1.2005 verwiesen, mit denen [...]