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OLG Stuttgart (8 W 239/04) | Datum: 29.06.2004
I. Durch Beschluss des Notariats - Vormundschaftsgericht - Esslingen vom 10.10.2003 ist der Antragsteller zum vorläufigen Betreuer - zunächst bis zum 10.4.2004 - bestellt worden. Als Aufgabenkreis hat das Notariat [...]