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KG (3 WF 177/04) | Datum: 06.10.2004
Die Beschwerde der Antragsgegnerin, mit der sie sich gegen die Verweigerung von Prozesskostenhilfe für einen von ihr als Folgesache anhängig gemachten Antrag auf Zahlung der Morgengabe (mahr) wendet, ist unbegründet. [...]