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SchlHOLG (13 UF 15/04) | Datum: 10.06.2004
I. Der Kläger verlangt vom Beklagten, seinem Großvater väterlicherseits, Unterhalt für die Zeit ab Dezember 2002. Er lebt bei seinen Großeltern mütterlicherseits. Die Großmutter wurde für ihn zum Vormund bestellt, [...]