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OLG Koblenz (11 UF 208/04) | Datum: 29.03.2004
Die in formeller Hinsicht nicht zu beanstandende befristete Beschwerde der Antragstellerinnen (zur Anwendung des § 621 e ZPO vgl. BGH FamRZ 1999, 1648 ) ist auch begründet. Der Senat schließt sich der Auffassung an, [...]