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SchlHOLG (1 U 67/02) | Datum: 12.03.2004
I. Die Klägerin verlangt, gestützt auf österreichisches Anfechtungsrecht, im Wesentlichen Zahlung von 854.133,52 öS (= etwa 62.387,- EURO) nebst 4 % Zinsen ab Rechtshängigkeit von der Beklagten, der Ehefrau des [...]