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KG (3 WF 189/04) | Datum: 20.09.2004
Die Beschwerde des Klägers ist zum Teil begründet. Zutreffend ist zwar die Ansicht des Amtsgerichts, dass der Klägerin hinsichtlich der in der Vergangenheit fällig gewordenen Unterhaltsansprüche insoweit nicht aktiv [...]