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BayObLG (3Z BR 229/04) | Datum: 21.12.2004
I. Am 4.3.1999 bestellte das Vormundschaftsgericht den Beteiligten für den Betroffenen, der über Vermögen in Form einer Eigentumswohnung und über ein regelmäßiges Einkommen verfügt, als ehrenamtlichen Betreuer mit dem [...]