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OLG Brandenburg (5 U 47/04) | Datum: 25.11.2004
I. Der Kläger macht gegen die Beklagte, seine ehemalige Ehefrau, Verzugszinsen in Höhe von insgesamt 16.841,98 EUR für die Zeit vom 1. April 1998 bis zum 28. Juni 2002 geltend. Wegen des Sach- und Streitstandes sowie [...]