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OLG Köln (4 UF 142/04) | Datum: 09.08.2004
1) Die zulässige Beschwerde des Antragsgegners ist in der Sache nicht begründet. Zu Recht und aus zutreffenden Erwägungen hat das Amtsgericht die alleinige elterliche Sorge auf die Antragstellerin übertragen. Die [...]