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LG Koblenz (2 T 390/04) | Datum: 17.08.2004
Für den Betroffenen besteht eine Betreuung hinsichtlich sämtlicher Aufgabenkreise, die zuletzt durch Beschluss des Vormundschaftsgerichts vom 26. April 2002 verlängert wurde. Der Beteiligte zu 1) führt die Betreuung [...]