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BayObLG (1Z BR 56/04) | Datum: 02.08.2004
I. Die Erblasserin ist im Jahr 2001 im Alter von 80 Jahren ohne Abkömmlinge verstorben. Sie hatte am 7.4.1981 ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament errichtet, in dem sie ihren Ehemann zum [...]