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OLG Naumburg (4 U 37/04) | Datum: 08.07.2004
I. Hinsichtlich des Sachverhalts nimmt der Senat auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil Bezug, § 540 Abs. 1 ZPO . Die Klägerin nimmt den Beklagten nach gescheiterter Ehe auf Freistellung von [...]