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OLG Koblenz (7 WF 529/04) | Datum: 04.06.2004
Die Beschwerde des Antragsgegners ist unzulässig, weil sie nicht innerhalb der gemäß §§ 127 Abs. 2 Satz 3, 569 Abs. 1 ZPO zu wahrenden Notfrist von einem Monat seit Zustellung des angefochtenen Beschlusses eingelegt [...]