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BayObLG (3Z BR 11/04) | Datum: 10.05.2004
I. Für den Betroffenen besteht seit 1980 eine - zunächst als Pflegschaft und Vormundschaft geführte - Betreuung. Der Betreuer hat den Aufgabenkreis der Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge, Fürsorge für die [...]