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FG Düsseldorf (12 K 833/01 E) | Datum: 06.05.2004
Die Kläger wurden als Eheleute für die streitigen Veranlagungszeiträume - 1990 bis 1994 - zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie haben drei Kinder, die zwischen 1982 und 1989 geboren wurden. In den [...]