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OLG Brandenburg (9 UF 53/04) | Datum: 31.05.2004
Die befristete Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Der Wiedereinsetzungsantrag des Antragsgegners vom 26. März 2003 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt. Der [...]